Dr. Christa Kohl-Rupp gründete die Kanzlei im Jahr 1988. Seitdem ist sie als Rechtsanwältin und Treuhänderin selbstständig tätig.
Im Mittelpunkt unserer Tätigkeit steht die umfassende Beratung und Betreuung unserer Klienten; dies insbesondere in der außergerichtlichen Streitbeilegung.
Wer es wagt, sein Recht zu verteidigen, der hat Recht verdient.
(Roger Sherman Baldwin)
Unsere Schwerpunkte liegen unter anderem im Ehe- und Familienrecht sowie auch im Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht. Daneben zählt die Vertragserrichtung zu unseren Spezialgebieten, wobei hier von Kauf- und Mietverträgen über bäuerliche Übergabsverträge bis hin zu Gesellschaftsverträgen ein breites Feld an Leistungen erbracht wird.